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Nachhaltigkeit Berichtspflichten für Unternehmen

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  • Nachhaltigkeit Berichtspflichten für Unternehmen

    Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 21. April 2021 veröffentlicht worden. Die Richtlinie erweitert die Berichtspflichten erheblich. Nachhaltigkeitsinformationen sollen vor allem an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung gewinnen.

    In der EU sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verpflichtet. Jedoch zeigten sich einige Lücken bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Fehlende Standardisierung und Qualität verhindern den Impact von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft adäquat beurteilen und die Nachhaltigkeitsleistungen vergleichen zu können. Werden Informationsbedürfnisse von Finanzmarkteilnehmern nicht erfüllt und Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen unzureichend dargestellt, können systemische Risiken entstehen und die Finanzstabilität bedroht werden. Fehlende Informationen erschweren zudem die Zielerreichung des europäischen Grünen Deals, Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodellen und Aktivitäten zu lenken. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (vormals nichtfinanzielle Berichterstattung) soll diese Lücken schließen und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung[1] und dem Europäischen Grünen Deal in Einklang bringen.

    Die EU-Richtlinie ist per 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, das nationale Gesetz wird für Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden sein.

    Quelle: kmpg

  • #2
    Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf einen größeren Kreis von Unternehmen ausgeweitet. Die Berichterstattung stützt sich international betrachtet weitgehend auf die Standards der Global Reporting Initiative (GRI). 66 Prozent der veröffentlichten Nachhatigkeitsberichte im Jahr 2020 wendeten das GRI Rahmenwerk an. Wird die Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI Standards erstellt, ist auch der neue Standard betreffend Steuern zukünftig zu beachten. Dabei ergeben sich Schnittmengen zum Country-by-Country Reporting und Steuerkontrollsystem.

    Wer ist betroffen?
    In der EU sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung
    verpflichtet. Durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen sowie
    alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen) ausgeweitet. Für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (listed SMEs) wurde eine „phasing-in“ Periode von drei Jahren geschaffen. Ausgenommen von den Berichtspflichten sind kapitalmarktorientierte Kleinstgesellschaften.

    Was ist zu berichten?

    Die ESG-Faktoren gewinnen für Anleger, die Öffentlichkeit und die Politik immer mehr an Bedeutung. Dabei steht E für Environmental, S für Social und G
    für Governance. An diesen Faktoren richten daher viele Unternehmen ihre Aktivitäten aus und berichten darüber auch öffentlich (ESG Reporting, Nachhaltigkeitsberichterstattung). Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden regelmäßig internationale Rahmenwerke verwendet. Die Global Reporting Initiative (GRI) ist dabei eine der bedeutendsten Organisationen, die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht (66% der Unternehmen in Österreich orientieren sich an den GRI Standards). Die GRI Standards umfassen Angaben, die in jedem Nachhaltigkeitsbericht nach GRI adressiert werden müssen. Die themenspezifischen Standards umfassen die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Soziales.

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    • #3
      GRI Standard 207 "Tax"

      GRI Standard 207 „Tax“: Verbindung von Nachhaltigkeit und Steuern

      GRI Standard 207 „Tax“ verpflichtet Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI Standards erstellen, ab dem Jahr 2021 zur
      Berichterstattung über

      Steuerkonzepte: Wie wird mit dem Thema Steuern generell umgegangen? Welche Steuerstrategie wird verfolgt? Wie wird die Steuerstrategie mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie verbunden? Welcher Ansatz wird zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben gewählt?

      Tax Governance, Controlling und Risk Management: Wer ist für die Einhaltung der Steuerstrategie verantwortlich? Welche Prozesse zur Identifikation, Administration und Überwachung von Steuerrisiken bestehen? Wie wird die Einhaltung von Tax Governance und von Control Frameworks überwacht?

      Stakeholder-Management: Welcher Ansatz wird bei der Zusammenarbeit mit Steuerbehörden sowie hinsichtlich der politischen Einflussnahme betreffend Steuerfragen verfolgt? Wie wird mit Bedenken interner und externer Stakeholder umgegangen?

      Country-by-Country Reporting: Welche Informationen sind für die Staaten, in denen das Unternehmen tätig ist, offenzulegen? Was ist insbesondere zur Haupttätigkeit, den Angestellten, zum Ergebnis, zur Höhe der gezahlten und entstandenen Ertragsteuern sowie zur Erläuterung der Differenzen zwischen effektivem Steuersatz und gesetzlichem Steuersatz zu veröffentlichen

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