Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 21. April 2021 veröffentlicht worden. Die Richtlinie erweitert die Berichtspflichten erheblich. Nachhaltigkeitsinformationen sollen vor allem an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung gewinnen.
In der EU sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verpflichtet. Jedoch zeigten sich einige Lücken bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Fehlende Standardisierung und Qualität verhindern den Impact von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft adäquat beurteilen und die Nachhaltigkeitsleistungen vergleichen zu können. Werden Informationsbedürfnisse von Finanzmarkteilnehmern nicht erfüllt und Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen unzureichend dargestellt, können systemische Risiken entstehen und die Finanzstabilität bedroht werden. Fehlende Informationen erschweren zudem die Zielerreichung des europäischen Grünen Deals, Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodellen und Aktivitäten zu lenken. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (vormals nichtfinanzielle Berichterstattung) soll diese Lücken schließen und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung[1] und dem Europäischen Grünen Deal in Einklang bringen.
Die EU-Richtlinie ist per 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, das nationale Gesetz wird für Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden sein.
Quelle: kmpg
In der EU sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verpflichtet. Jedoch zeigten sich einige Lücken bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Fehlende Standardisierung und Qualität verhindern den Impact von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft adäquat beurteilen und die Nachhaltigkeitsleistungen vergleichen zu können. Werden Informationsbedürfnisse von Finanzmarkteilnehmern nicht erfüllt und Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen unzureichend dargestellt, können systemische Risiken entstehen und die Finanzstabilität bedroht werden. Fehlende Informationen erschweren zudem die Zielerreichung des europäischen Grünen Deals, Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodellen und Aktivitäten zu lenken. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (vormals nichtfinanzielle Berichterstattung) soll diese Lücken schließen und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung[1] und dem Europäischen Grünen Deal in Einklang bringen.
Die EU-Richtlinie ist per 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, das nationale Gesetz wird für Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden sein.
Quelle: kmpg
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