Klima- und Konjunkturimpuls durch die Umweltförderung im Inland
Mittelerhöhungen und attraktivere Förderungsbedingungen für die Umweltförderung im Inland (UFI) setzen Anreize für die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzprojekten in Österreich. Die UFI schafft mit den per 1. Juli in Kraft tretenden Neuerungen der Förderungsbedingungen signifikante Anreize für klimarelevante Investitionen, um regionale Wertschöpfung und damit auch Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen. Insbesondere die Anhebung der Förderungsobergrenze auf 4,5 Millionen Euro pro Projekt und die attraktiveren Förderungen in den Bereichen erneuerbare
Energie und Energieeffizienz setzen dazu wesentliche Impulse.
„Klimaschutz ist das beste Konjunkturprogramm. Gerade jetzt ist es das Gebot der Stunde, den Menschen in Österreich sichere Arbeit, eine stabile Wirtschaft und eine gute Zukunft zu geben. Investitionen in den Klimaschutz sind dabei eine Win-Win-Win-Situation: Sie schaffen Arbeitsplätze,
sorgen für regionale Wertschöpfung und stellen vor allem eines sicher: Dass wir auch in Zukunft einen Planeten haben, auf dem wir gut leben können.“, so Klimaschutzministerin Gewessler. Die UFI (Umweltförderung im Inland), ist seit Jahren das zentrale Förderungsinstrument des Bundes, wenn es um den Schutz der Umwelt und des Klimas geht. Die Erhöhung der Mittel für Neugenehmigungen um 20 Millionen Euro für 2020 auf insgesamt 90 Millionen Euro ist daher ein wichtiges Signal. Gleichzeitig wurden mit 29.6.2020 neue Förderungsschwerpunkte und Anpassungen für diverse Förderungsbereiche der UFI für Umsetzungsanreize sowie zur Modernisierung und Aktualisierung des Förderungsangebots beschlossen.
Konkret reichen die Anpassungen von der Einführung neuer Förderungsbereiche, Vereinfachungen beim Abwicklungsprocedere und Erhöhungen der Förderungsobergrenzen über die Einführung von Zuschlägen (im Gebäudesektor) bis hin zur Verdoppelung des E-Mobilitätsbonus bei E-PKW’s. All diese
Neuerungen treten für Einreichungen mit 1. Juli in Kraft.
Mittelerhöhungen und attraktivere Förderungsbedingungen für die Umweltförderung im Inland (UFI) setzen Anreize für die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzprojekten in Österreich. Die UFI schafft mit den per 1. Juli in Kraft tretenden Neuerungen der Förderungsbedingungen signifikante Anreize für klimarelevante Investitionen, um regionale Wertschöpfung und damit auch Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen. Insbesondere die Anhebung der Förderungsobergrenze auf 4,5 Millionen Euro pro Projekt und die attraktiveren Förderungen in den Bereichen erneuerbare
Energie und Energieeffizienz setzen dazu wesentliche Impulse.
„Klimaschutz ist das beste Konjunkturprogramm. Gerade jetzt ist es das Gebot der Stunde, den Menschen in Österreich sichere Arbeit, eine stabile Wirtschaft und eine gute Zukunft zu geben. Investitionen in den Klimaschutz sind dabei eine Win-Win-Win-Situation: Sie schaffen Arbeitsplätze,
sorgen für regionale Wertschöpfung und stellen vor allem eines sicher: Dass wir auch in Zukunft einen Planeten haben, auf dem wir gut leben können.“, so Klimaschutzministerin Gewessler. Die UFI (Umweltförderung im Inland), ist seit Jahren das zentrale Förderungsinstrument des Bundes, wenn es um den Schutz der Umwelt und des Klimas geht. Die Erhöhung der Mittel für Neugenehmigungen um 20 Millionen Euro für 2020 auf insgesamt 90 Millionen Euro ist daher ein wichtiges Signal. Gleichzeitig wurden mit 29.6.2020 neue Förderungsschwerpunkte und Anpassungen für diverse Förderungsbereiche der UFI für Umsetzungsanreize sowie zur Modernisierung und Aktualisierung des Förderungsangebots beschlossen.
Konkret reichen die Anpassungen von der Einführung neuer Förderungsbereiche, Vereinfachungen beim Abwicklungsprocedere und Erhöhungen der Förderungsobergrenzen über die Einführung von Zuschlägen (im Gebäudesektor) bis hin zur Verdoppelung des E-Mobilitätsbonus bei E-PKW’s. All diese
Neuerungen treten für Einreichungen mit 1. Juli in Kraft.
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