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Förderungen Kommunalkredit - Neu ab 1.7.2021

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  • Förderungen Kommunalkredit - Neu ab 1.7.2021

    Klima- und Konjunkturimpuls durch die Umweltförderung im Inland

    Mittelerhöhungen und attraktivere Förderungsbedingungen für die Umweltförderung im Inland (UFI) setzen Anreize für die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzprojekten in Österreich. Die UFI schafft mit den per 1. Juli in Kraft tretenden Neuerungen der Förderungsbedingungen signifikante Anreize für klimarelevante Investitionen, um regionale Wertschöpfung und damit auch Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen. Insbesondere die Anhebung der Förderungsobergrenze auf 4,5 Millionen Euro pro Projekt und die attraktiveren Förderungen in den Bereichen erneuerbare
    Energie und Energieeffizienz setzen dazu wesentliche Impulse.

    „Klimaschutz ist das beste Konjunkturprogramm. Gerade jetzt ist es das Gebot der Stunde, den Menschen in Österreich sichere Arbeit, eine stabile Wirtschaft und eine gute Zukunft zu geben. Investitionen in den Klimaschutz sind dabei eine Win-Win-Win-Situation: Sie schaffen Arbeitsplätze,
    sorgen für regionale Wertschöpfung und stellen vor allem eines sicher: Dass wir auch in Zukunft einen Planeten haben, auf dem wir gut leben können.“, so Klimaschutzministerin Gewessler. Die UFI (Umweltförderung im Inland), ist seit Jahren das zentrale Förderungsinstrument des Bundes, wenn es um den Schutz der Umwelt und des Klimas geht. Die Erhöhung der Mittel für Neugenehmigungen um 20 Millionen Euro für 2020 auf insgesamt 90 Millionen Euro ist daher ein wichtiges Signal. Gleichzeitig wurden mit 29.6.2020 neue Förderungsschwerpunkte und Anpassungen für diverse Förderungsbereiche der UFI für Umsetzungsanreize sowie zur Modernisierung und Aktualisierung des Förderungsangebots beschlossen.

    Konkret reichen die Anpassungen von der Einführung neuer Förderungsbereiche, Vereinfachungen beim Abwicklungsprocedere und Erhöhungen der Förderungsobergrenzen über die Einführung von Zuschlägen (im Gebäudesektor) bis hin zur Verdoppelung des E-Mobilitätsbonus bei E-PKW’s. All diese
    Neuerungen treten für Einreichungen mit 1. Juli in Kraft.

  • #2
    Anpassungen

    Anpassungen von allgemeinen Förderungsbestimmungen
    • Anhebung der Förderungsobergrenze auf 4,5 Millionen pro Projekt: Konjunkturbelebung
    durch die Attraktivierung umfassender größerer Investitionsprojekte mit entsprechend
    großen Umwelteffekten, konkret wird die bestehende Förderungsobergrenze von 1,5 Mio.
    Euro auf 4,5 Mio. Euro Bundesförderung pro Projekt angehoben.
    • Anhebung des CO2-Deckels: Die am Umwelteffekt orientierte Begrenzung der
    anerkennbaren Investitionskosten wird von bisher 45 auf 60 Euro pro jährlich reduzierter
    Tonne CO2 angehoben, um auch angesichts der aktuell niedrigen fossilen Energiepreise für
    kleinere Maßnahmen attraktive Anreize zu setzen.
    • Förderungsangebote gelten auch für Gemeinden: Die betrieblichen Förderungsangebote
    gelten ab 1. Juli auch für Gemeinden. Die Förderungshöhe aus Bundesmitteln für Gemeinden
    beträgt jeweils 60% der für Betriebe angebotenen Förderung, wobei eine Beteiligung des
    jeweiligen Bundeslandes (Bedarfszuweisung o.ä.) am geförderten Projekt im Ausmaß von
    zumindest 40 % der für Betriebe angebotenen Förderung weiterhin Voraussetzung bleibt.
    ÜBERSICHT ZU DEN NEUEN FÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN IN DER UFI AB 1. JULI 2020
    Eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
    Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting.
    Neuer Förderungsbereich Innovative Nahwärmenetze fördert die Errichtung von Heizzentralen und
    Verteilnetzen auf Basis erneuerbarer Energieträger
    Für die Errichtung von innovativen Heizzentralen und Verteilnetzen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder industrieller Abwärme, die definierte Innovationskriterien (z.B. niedrige
    Systemtemperaturen, Nutzung von Umgebungswärme, Kombination und Optimierung mehrerer
    Wärmeerzeuger, intelligente Vernetzung, Sektorkopplung, …) erfüllen, wird der neue Förderungsbereich „Innovative Nahwärmenetze eingeführt. Zu den detaillierten Förderungs-bestimmungen:
    www.umweltfoerderungen.at/innovativenetze
    Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger zur
    Erhöhung der Eigenversorgung
    Ergänzend zum neuen Förderungsbereich „Innovative Nahwärmenetze“ wurde der bestehende
    Förderungsbereich „Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen“ angepasst und um Holzvergaser erweitert.
    Die Anpassungen stellen, auch in Hinblick auf eine noch bessere Abgrenzung zum Ökostromregime,
    eine Ausrichtung des Förderungsangebots für KWK-Anlagen auf die Eigenversorgung mit Strom und
    Wärme dar. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen einiger in der UFI geförderter und erfolgreich
    umgesetzter Demonstrationsvorhaben im Bereich der Holzvergaser-Technologien soll das Förderungsangebot auch um Anlagen zur Herstellung von Holzgas auf Basis fester Biomasse erweitert werden. Zu
    den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderungen.at/nahwaermeversorgung
    Neuer Förderungsbereich „Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung“ fördert die Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen
    Im Rahmen des neu geschaffenen Förderungsbereiches wird ab 1. Juli 2020 die Errichtung von
    Energiezentralen als Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Systemen zur
    innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung unterstützt. Der neue Förderungsbereich stellt eine
    Kombination aus den Förderungsmöglichkeiten zahlreicher existierender Förderungsbereiche
    (Wärmepumpen, Klimatisierung und Kühlung, Biomasse -Einzelanlagen, Energiesparmaßnahmen, … )
    dar. Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderungen.at/energiezentralen
    Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen wird um Umluftsysteme erweitert
    Ergänzend zu den Energiezentralen wird der Förderungsbereich für Wärmerückgewinnungen bis zu
    100 kW bei Kälte- und Lüftungsanlagen um das Förderungsangebot für Umluftsysteme erweitert und
    zukünftig einfacher anhand eines Pauschalsatzes (600 Euro pro 1.000 m²/h) gefördert. Zu den
    detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderungen.at/wärmerückgewinnung
    Zuschläge für Förderungen im Gebäudesektor sollen die Sanierungsrate steigern und
    Konjunkturimpulse setzen
    Konkret werden in folgenden Bereichen Zuschlagsmöglichkeiten für Förderungen erweitert:
    • Thermische Gebäudesanierung für Betriebe - Umfassende Sanierungen, Einführung von
    Zuschlagsmöglichkeiten zum Standardförderungssatz (30 % bzw. 15 %):
    + 10 % für Klein- & Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
    + 5 % für mittlere Unternehmen
    + 5 % für Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen
    + 5 % für Sanierung von Gebäuden, welche im Ortskern liegen (Bauland Kerngebiet)
    Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.sanierung20.at
    ÜBERSICHT ZU DEN NEUEN FÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN IN DER UFI AB 1. JULI 2020
    Eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
    Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting.
    • Thermische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen, Valorisierung der Pauschalsätze:
    - Erhöhung der Pauschalsätze für Fenster, Türen und Tore von bisher 50 Euro/m² auf 55 Euro/m²
    - Erhöhung der Pauschalsätze für Flach- und Steildach von bisher 14 Euro/m² auf 16 Euro/m²
    - Erhöhung der Pauschalsätze für die oberste Geschossdecke von bisher 6 Euro/m² auf
    7 Euro/m²
    Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderung.at/sanierungsoffensive19-
    einzelmassnahmen
    • Neubau in energieeffizienter Bauweise, Zuschläge zum Standard-Pauschalsatz:
    + 0,20 Euro/kWh für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle
    Einrichtungen
    + 0,10 Euro/kWh für mittlere Unternehmen
    + 0,10 Euro/kWh für die Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen oder
    extensive Dachbegrünung von zumindest 50 % der Dachflächen
    + 0,10 Euro/kWh Sofern bei zumindest 50 % der beheizten Gebäudehüllfläche Vollholz- oder
    Holzriegelkonstruktionen als tragende Bauteile eingesetzt werden (Ausgenommen Dachkonstruktionen über 20 % Neigung)
    Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen:
    www.umweltfoerderung.at/energieeffizienterneubau
    Verdoppelung der Förderung für E-PKW’s durch Aufstockung des Budgets
    Als Beitrag zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise erfolgt ein Ausbau des Bonussystems im
    Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2019/2020. Die UFI ist neben dem Klima- und Energiefonds ein
    Finanzierungsinstrument des BMK im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2019/2020.
    Der Gesamtumfang der E-Mobilitätsoffensive beträgt in den Jahren 2019 / 2020 rund 93 Mio. Euro.
    Für E-PKW wird der E-Mobilitätsbonus der Bundesregierung im Rahmen der gesamten EMobilitätsoffensive verdoppelt. Für weitere geförderte Maßnahmen erfolgt für Einreichungen ab dem
    01.07.2020 eine Erhöhung des Bundesbonus zwischen 20 und 50 %.
    Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: http://www.umweltfoerderung.at/elekt...iebe_2019-2020

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    • #3
      Energieforum Kärnten hilft bei Förderoptimierung

      Wir helfen gerne, die Förderungen von Bund, Land und Gemeinden optimal zu nützen, damit Ihr Projekt optimal gefördert wird.
      0650/9278417

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