Die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Kärnten ist bis zu einer Kollektorfläche von 40m² baurechtlich anzeigepflichtet, ab 41m² genehmigungspflichtig. Nach Energierecht unterliegen PV Anlagen von 6 bis 500 kWp einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, ab 501 kWp einem ordentlichen Genehmigungsverfahren.
Für freistehende PV-Anlagen ist eine entsprechende Widmungsvoraussetzung vorgeschrieben. Photovoltaikanlagen dürfen nur auf Grünflächen errichtet werden, die im Flächenwidmungsplan als „Grünland-Photovoltaikanlage“ gewidmet sind. Zuerst sollen Dächer verbaut werden, dann die Wiesen, wenn es notwendig ist.
Zur Verordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...0130726_49.pdf
Für freistehende PV-Anlagen ist eine entsprechende Widmungsvoraussetzung vorgeschrieben. Photovoltaikanlagen dürfen nur auf Grünflächen errichtet werden, die im Flächenwidmungsplan als „Grünland-Photovoltaikanlage“ gewidmet sind. Zuerst sollen Dächer verbaut werden, dann die Wiesen, wenn es notwendig ist.
Zur Verordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...0130726_49.pdf
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