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Photovoltaik Freiflächen Kärnten

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  • Photovoltaik Freiflächen Kärnten

    Die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Kärnten ist bis zu einer Kollektorfläche von 40m² baurechtlich anzeigepflichtet, ab 41m² genehmigungspflichtig. Nach Energierecht unterliegen PV Anlagen von 6 bis 500 kWp einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, ab 501 kWp einem ordentlichen Genehmigungsverfahren.

    Für freistehende PV-Anlagen ist eine entsprechende Widmungsvoraussetzung vorgeschrieben. Photovoltaikanlagen dürfen nur auf Grünflächen errichtet werden, die im Flächenwidmungsplan als „Grünland-Photovoltaikanlage“ gewidmet sind. Zuerst sollen Dächer verbaut werden, dann die Wiesen, wenn es notwendig ist.

    Zur Verordnung:

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...0130726_49.pdf

  • #2
    Fragen und Antworten zu PV Freiflächenanlagen

    Wann ist eine Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geeignet?
    Ein Grundstück muss im Prinzip drei Anforderungen erfüllen, um für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage geeignet zu sein (siehe auch unseren Artikel zu PV-Freiflächenanlagen in Österreich): es sollte eine gewisse Mindestgröße aufweisen, die Module müssen Richtung Süden ausgerichtet werden können und das ganze Jahr verschattungsfrei sein. Im Rahmen der Projektentwicklung müssen der Netzanschluss hergestellt, die geeignete Widmung erreicht und sämtliche benötigten Genehmigungen eingeholt werden.

    Was ist die Mindestgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage?
    Da der Entwicklungsaufwand eines PV-Freiflächenprojekts mit Umwidmung, Abklärung Netzanschluss und Einholung sämtlicher Genehmigungen etc. sehr groß ist, empfehlen wir eine Mindestgröße von ca. 2 Hektar. Auch in der Errichtung gibt es Fixkosten, wie die Herstellung der Netzeinbindung, die Durchführung von Bodengutachten und Rammtests oder die gesamte Baustelleneinrichtung, die unabhängig von der Projektgröße stets anfallen. Unter besonderen Voraussetzungen, beispielsweise wenn das Grundstück bereits die benötigte Widmung aufweist oder ein Netzanschluss über eine bestehende Transformatorstation erfolgen kann, ist auch die Nutzung einer kleineren Fläche möglich.


    Gibt es eine Maximalgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage?
    Grundsätzlich gibt es keine Maximalgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage, wobei die verfügbaren Netzkapazitäten am Standort für ein wirtschaftliches Projekt oft eine natürliche Begrenzung darstellen. In ein typisches Mittelspannungskabel können - abhängig vom umliegenden Verbrauch, weiteren Einspeiseanlagen und der Entfernung zum nächsten Umspannwerk - nicht mehr als 3-5 MWp eingespeist werden, oft sogar deutlich weniger. Größere Photovoltaikanlagen müssen direkt im Umspannwerk angeschlossen werden, Flächen von über 5 Hektar sollten sich also direkt im Umfeld eines solchen befinden.

    Der zweite Faktor bei der Anlagengröße ist die Erfolgsaussicht der Umwidmung und in diesem Zusammenhang die öffentliche Akzeptanz des Projekts. Der Widerstand gegen eine Umwidmung nimmt tendenziell mit der geplanten Anlagengröße zu.

    Welche PV-Anlagengröße kann auf einer Fläche installiert werden?
    Abhängig von Ausrichtung und Neigung der Flächen kann davon ausgegangen werden, dass auf einer Fläche von 2 Hektar eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 2 MWp bzw. 2.000 KWp installiert werden kann. Handelt es sich um einen Südhang, kann der Reihenabstand etwas reduziert und daher mehr Leistung installiert werden, bei einem Nordhang ist es umgekehrt, wobei steilere Nordhänge generell nicht für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geeignet sind.

    Wie wichtig ist die Verschattungsfreiheit der Flächen?
    Für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist die Stromerzeugung das entscheidende Erfolgskriterium, diese kann mit der Sonneneinstrahlung am Standort gleichgesetzt werden. Nahverschattungen durch Gebäude oder Bäume sind dabei gleich schädlich, wie Horizontverschattungen durch umliegende Berge. Flächen, die sich einen wesentlichen des Jahres im Bergschatten befinden, können nicht genutzt werden, von Strommasten, Bäumen oder Gebäuden muss ausreichend Abstand eingehalten werden. Ausnahmsweise kann eine gewisse Querverschattung in der Früh oder am Abend in Kauf genommen werden.

    Wie erfolgt der Netzanschluss?
    Große PV-Freiflächenanlagen mit einer Größe von bis zu 5 MWp werden typischerweise an die nächste Mittelspannungsleitung (Freileitung oder Kabel) angeschlossen. Im Rahmen der Standortprüfung ist somit die Identifikation der nächsten Mittelspannungsleitung ein wesentliches Kriterium. Sollte die Leitung verkabelt sein (im Gegensatz zu einer Freileitung), ist die Position einer öffentlichen Trafostation ein guter Anhaltspunkt für den Verlauf des Mittelspannungskabels. Bei größeren Anlagen ist ein Anschluss direkt im Umspannwerk erforderlich, je näher sich eine Fläche beim Umspannwerk befindet, desto besser, da die Verkabelungskosten hoch sind.

    Eine endgültige Aussage zur Netzanschlussmöglichkeit kann erst nach offiziellem Antrag beim Netzbetreiber getroffen werden, der dann auf Basis der angefragten Leistung eine individuelle Netzlastrechnung für den Standort erstellt.

    Wie lange dauert es, bis die PV-Anlage auf meiner Fläche in Betrieb geht?
    Die Projektdauer von der ersten Entscheidung für die Realisierung des Projekts bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage hängt insbesondere davon ab, wie schnell der Umwidmungsprozess abgeschlossen werden kann. Man rechnet hier konservativ mit einer Dauer von einem Jahr. Zuerst muss mit dem Bürgermeister bzw. der Gemeinde und deren Raumplaner gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden, das typischerweise die genaue Auswahl der Flächen, die Sammlung von Argumenten und das Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbilds umfasst. Dieses Konzept muss dann mit den verantwortlichen Abteilungen des Landes abgestimmt werden, typischerweise sind hier diverse Anpassungen und zusätzliche Maßnahmen notwendig. Erst wenn vom Land die grundsätzliche Freigabe kommt, erfolgt ein Beschluss im Gemeinderat, der dann offiziell vom Land freigegeben werden sollte.

    Wenn einmal die notwendige Widmung vorliegt, müssen noch die oben angeführten Genehmigungen eingeholt werden, dann kann mit der Detailplanung und in der Folge mit der Anlagenerrichtung gestartet werden. Die Bauzeit hängt von der Größe der PV-Anlage ab, wobei man mit einer Bauzeit von ca. 1 Monat pro 1,5 MWp rechnen kann. Die Gesamtdauer von der ersten Entscheidung für das Projekt bis zur Inbetriebnahme beträgt somit zwischen eineinhalb und zwei Jahren. Wir empfehlen den Grundeigentümern daher, die derzeitige Nutzung auf jeden Fall noch für ein Jahr fortzusetzen bzw. ggf. den landwirtschaftlichen Pachtvertrag noch für ein Jahr zu verlängern.

    Wie hoch ist die Pacht?
    Die Höhe der Pacht ist von der installierbaren Leistung auf der jeweiligen Fläche abhängig. In jedem Fall liegt die Pacht deutlich über jener bei einer landwirtschaftlichen Verpachtung.

    Wie lange ist die Pachtdauer?
    Photovoltaikanlagen weisen eine Lebensdauer von über 25 Jahren auf und diese Pachtdauer wird auch benötigt, um die hohe Investition wieder zu verdienen. Es macht wirtschaftlich und auch ökologisch keinen Sinn, eine Anlage, die auf eine solche Lebensdauer ausgerichtet ist, nach kürzerer Zeit abzubauen und die Komponenten zu entsorgen oder an anderer Stelle neu aufzubauen.

    Ist die Pacht wertgesichert?
    Die Pacht ist selbstverständlich über die Vertragsdauer wertgesichert, typischerweise vereinbaren wir mit unseren Verpächtern eine Bindung an den Verbraucherpreisindex (VPI).

    Muss man die Pacht versteuern?
    Ja, die Pacht ist ein Einkommen, das in Österreich versteuert werden muss.
    Die Höhe des Steuersatzes hängt von der individuellen Situation bzw. vom individuellen Einkommenssteuersatz ab, verlässliche Aussagen kann dazu nur der jeweilige Steuerberater tätigen.

    Was passiert nach Ablauf des Pachtvertrags von 25 bis 30 Jahren?
    Nach Ablauf des Pachtvertrags kann der Verpächter den Vertrag kündigen, erfolgt keine Kündigung läuft der Pachtvertrag wie gehabt weiter. Im Fall einer Kündigung muss die Anlage vom Betreiber rückstandsfrei entfernt werden, was auch problemlos möglich ist, da die Anlage lediglich in den Boden geschlagen und nichts betoniert wird. Sollte der Verpächter Interesse an einer Übernahme der dann abbezahlten PV-Anlage haben, verfügt er über eine sehr gute Verhandlungsposition.
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    • #3
      PV Freiflächenanlagen sind ökologisch wertvoll

      PV Freiflächenanlagen haben den Vorteil, dass sie nicht verbaut werden und langfristig Grünland bleiben. Man schützt Lebensräume für Pflanzen und Tiere und fördert die Biodiversität. Artenvielfalt kann sogar viel leichter entstehen, wenn man Grünflächen nicht mehr intensiv bewirtschaftet. Man kann die Flächen trotz PV Anlage bewirtschaften und sogar Schafe halten.

      Mittlerweile gibt wissenschaftliche Programme zur begleitenden Entwicklung von Fauna und Flora bei größeren PV Freiflächenprojekten.
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      • #4
        Wo sollten Photovoltaik Freiflächenanlagen errichtet werden?

        Natürlich wird eine Widmung für Photovoltaik einfacher möglich sein, wenn man möglichst wenig Natur zerstört. Deshalb sollte man befestigte Flächen, oder Flächen in der Nachbarschaft von Industriegebieten bevorzugt verwenden. Auch Mülldeponien können sich eventuell gut eignen.
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        • #5
          Die Größe einer Photovoltaikanlage wirkt sich laut einer Studie der TU Wien sehr wohl auf die Anschaffungskosten aus. Allerdings nur bis zu einer Größe von etwa 100 Kilowattpeak. Bis dorthin sinken die Kosten pro zusätzlichem Kilowattpeak stark degressiv, danach nur noch marginal. Die Anschaffungskosten für ein Kilowattpeak einer PV-Anlage von 100 Kilowattpeak sind um fast 50 Prozent geringer als bei einer Anlage von fünf Kilowattpeak. Vergleicht man aber eine Anlage mit 250 Kilowattpeak mit einer doppelt so großen, hat die 500-Kilowattpeak-Anlage bloß einen Kostenvorteil von fünf bis neun Prozent.

          Der Grund: Ein Minimum an Kosten pro KW-Peak lässt sich nicht unterschreiten. Denn das Gros der Kosten liegt bei der Hardware: PV-Module, Wechselrichter und so weiter machen bis zu 60 Prozent der Anschaffung aus. Die Montage schlägt mit rund einem Viertel der Gesamtkosten zu Buche, Netzanschluss, Netzzutritt und die Inbetriebnahme sind für rund zwölf Prozent verantwortlich – bei Freiflächenanlagen ist der Netzanschluss signifikant teurer.

          Nicht nur Anschaffung und Anlagengröße sind Kostenfaktoren. Auch das Terrain bzw. der Untergrund – also die Montageart – spielt eine Rolle. Eine idente PV-Anlage auf einem Trapezblechdach ist laut Studie am günstigsten, gefolgt von einer Anlage am Flachdach und einer Anlage auf einem Ziegeldach. Am teuersten ist dieselbe PV-Anlage, wenn sie auf der Freifläche errichtet wird, auf einem offenen Garagendach oder wenn sie direkt in die Fassade integriert wird – wobei man sich im letzteren Fall einen Teil der Kosten für die Gebäudehülle erspart, wie man bei Photovoltaic Austria hervorhebt.

          Eine PV-Anlage in derselben Größe ist auf der Freifläche um bis zu 23 Prozent teurer als auf einem Dach, fasst die Studie zusammen.
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