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Lebensmittelkennzeichnung

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  • Lebensmittelkennzeichnung

    Verpackte Lebensmittel unterliegen der gesetzlichen Kennzeichnung (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung) und müssen die folgenden fünf Angaben bindend auf der Verpackung aufweisen:

    1. Welchen Namen trägt das Produkt? (Sachbezeichnung)
    2. Wie viel ist drinnen? (Die Mengenangabe)
    3. Wie lange ist es haltbar? (Das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum)
    4. Wer ist verantwortlich? (Name oder Firma und Adresse des Herstellers bzw. Verpackers)
    5. Was ist drinnen? (Das Zutatenverzeichnis)

    Die Zulassungsnummer
    Auf Produkten tierischer Herkunft, welche innerhalb der EU erzeugt werden, befindet
    sich eine EU-Zulassungsnummer = Genusstauglichkeitskennzeichen. Das Zeichen stellt
    eine EU-konforme Produktion und Weiterverarbeitung in Hinblick auf die Einhaltung
    veterinärrechtlicher Belange und Hygienerichtlinien sicher. Mit dieser Kennzeichnung
    lässt sich für den innergemeinschaftlichen Handel Land und Betrieb ermitteln. Das
    Genusstauglichkeitskennzeichen ist auf allen von Kärntnermilch, Lasser, Ilgenfritz, Frierss,
    und Kärntnerfleisch hergestellten Produkten abgebildet.

    • Zuerst die Kennbuchstaben des Landes, wo das Produkt hergestellt und verpackt wurde:
    AT für Österreich I für Italien
    D für Deutschland CZ für Tschechien


    • Dann die Produktgruppe:
    F für Fleisch M für Milch

    • In einzelnen Ländern Untergruppen, wie z.B.:
    K für Kärnten

    • Und schließlich die Nummer des Betriebes, wie z.B.:
    0002 für Kärntnermilch


    EG steht für Europäische Gemeinschaft



    DervKunde entscheiden mit jedem Einkauf darüber, ob die heimische Lebensmittelproduktion weiterhin Bestand hat.
    • Legen Sie Wert auf Frische, Herkunft und Zusammensetzung der Lebensmittel!
    • Orientieren Sie sich an Qualitätssiegeln!
    • Geben Sie diesen Produkten den Vorrang!
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