Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Nachhaltigkeitsberichterstattung neue Regeln

Collapse
X
  •  
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung neue Regeln

    Am 21. April 2021 wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag für eine Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive vorgelegt (NFI-Richtlinie (2014/95/EU). Die Änderungen werden am 1. Jänner 2023 in Kraft treten (eine Verschiebung um ein Jahr ist möglich) und werden spürbare Auswirkungen für viele Unternehmen haben. Konkret wird es große Unternehmen von öffentlichem Interesse, große Aktiengesellschaften und GmbHs ab 2023, mittlere und kleine Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 2026 treffen. Dadurch wird die Zahl der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, massiv steigen.

    Ein EU-Berichterstattungsstandard soll im Oktober 2022 vorliegen. Dieser Standard wird für die Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein. Das Ziel ist, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen und somit diese durch die Anwendung des Standards vergleichbar werden. Gleichzeitig sinkt der Interpretationsspielraum der Unternehmen hinsichtlich der Inhalte, die sie offenlegen. Es empfiehlt sich bei Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte die GRI-Standards anzuwenden.

    Eine Implementierung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfordert nicht nur einen zusätzlichen Aufwand, sie bietet den Unternehmen auch eine Chance ihre Marktposition zu verbessern.

    Das Energieforum steht Ihnen und Ihrem Unternehmen mit entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@energieforumkaernten.at oder telefonisch unter 0650/9278417
Sorry, you are not authorized to view this page
Working...
X