Bei einem hochrangigen Gipfeltreffen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) vom 25. bis 27. September 2015 wurde die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" unter dem Titel "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" beschlossen. Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichten sich, auf die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bis zum Jahr 2030 hinzuarbeiten.
Die Agenda 2030 ist der vorläufige Höhepunkt einer schon längere Zeit währenden internationalen Debatte über nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung. Durch ihre universelle Gültigkeit und aufgrund des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes, der die drei Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Ökologie gleichrangig berücksichtigt, und dabei auch die Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Good Governance, Frieden und Sicherheit einfordert, stellt die Agenda 2030 ein Novum dar.
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016 wurden alle Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung der "Agenda 2030" beauftragt. In der zugleich geschaffenen interministeriellen Arbeitsgruppe "Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung", in der alle Bundesministerien durch offizielle SDGs-Verantwortliche vertreten sind, wurde im März 2017 unter Vorsitz des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres eine erste Darstellung auf Basis beispielhaft angeführten Implementierungsmaßnahmen der Bundesministerien erarbeitet und veröffentlicht.
Die Agenda 2030 ist der vorläufige Höhepunkt einer schon längere Zeit währenden internationalen Debatte über nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung. Durch ihre universelle Gültigkeit und aufgrund des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes, der die drei Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Ökologie gleichrangig berücksichtigt, und dabei auch die Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Good Governance, Frieden und Sicherheit einfordert, stellt die Agenda 2030 ein Novum dar.
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016 wurden alle Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung der "Agenda 2030" beauftragt. In der zugleich geschaffenen interministeriellen Arbeitsgruppe "Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung", in der alle Bundesministerien durch offizielle SDGs-Verantwortliche vertreten sind, wurde im März 2017 unter Vorsitz des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres eine erste Darstellung auf Basis beispielhaft angeführten Implementierungsmaßnahmen der Bundesministerien erarbeitet und veröffentlicht.
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