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Agenda 2030 - Ziele für nachhaltige Entwicklung

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  • #16
    Agenda 2030 Ziel: Land Ökosystem schützen

    15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

    Leben an Land

    15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten

    15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen

    15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine bodendegradationsneutrale Welt anstreben

    15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken

    15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern

    15.6 Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart

    15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen

    15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen

    15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen

    15.a Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen

    15.b Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung

    15.c Die weltweite Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen
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    • #17
      Agenda 2030 Ziel: Friedliche Gesellschaft

      16. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

      Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

      16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern

      16.2 Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

      16.3 Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten

      16.4 Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen

      16.5 Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren

      16.6 Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

      16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist

      16.8 Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken

      16.9 Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben

      16.10 Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften

      16.a Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern

      16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen
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      • #18
        Agenda 2030 Ziel: Globale Partnerschaften

        17. Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen
        Partnerschaften zur Erreichung der Ziele


        Finanzierung

        17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern

        17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen

        17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren

        17.4 Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern

        17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen

        Technologie
        17.6 Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung

        17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern

        17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern

        Kapazitätsaufbau
        17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation

        Handel
        17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha

        17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln

        17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen

        Systemische Fragen
        Politik- und institutionelle Kohärenz

        17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz

        17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern

        17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren

        Multi-Akteur-Partnerschaften

        17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen

        17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern

        Daten, Überwachung und Rechenschaft

        17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind

        17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen
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        • #19
          Agenda 2030 Bericht zur Umsetzung

          Ein ersten Bericht zur Umsetzung:
          https://sustainabledevelopment.un.or...ort_German.pdf
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          • #20
            Agenda 2030 Rechnungshofbericht

            https://www.rechnungshof.gv.at/rh/ho...ionen_2030.pdf

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            • #21
              Appell zur Umsetzung der Agenda 2030

              SDG Watch Austria appelliert an die Bundesregierung: Agenda 2030 jetzt umsetzen

              Strukturelle Weichen stellen, konkrete Maßnahmen setzen und Ressourcen bereitstellen
              Wien (OTS) - Heute vor fünf Jahren unterzeichneten 193 Länder der UNO die Agenda 2030 und die darin enthaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 will mit ihren 17 Zielen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) die Lebensperspektiven aller Menschen verbessern. Konkret geht es darum, Armut zu beseitigen, Umwelt zu schützen und nachhaltiges Wirtschaften sicherzustellen. Sowohl im Regierungsprogramm als auch im vor kurzem vor der UNO präsentierten Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Österreich finden sich zahlreiche Anknüpfungspunkte, die eine engagierte Umsetzung der Agenda 2030 einleiten können. SDG Watch Austria, ein Zusammenschluss von über 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen, ruft die Bundesregierung auf, jetzt konkrete politische Maßnahmen zu setzen, entsprechende Strukturen in der Verwaltung zu stärken, nötige Ressourcen zur Verfügung zu stellen und Stakeholder miteinzubeziehen.

              „Um die Umsetzung der Agenda 2030 zu verbessern, braucht es eine strukturelle Aufwertung der für die operative Umsetzung verantwortlichen interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) durch die Einrichtung einer durch Regierungsmitglieder unterstützten Steuerungsgruppe und entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen“, betont Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.

              „In vielen anderen Staaten wird das Parlament – als Kontrollorgan – in die Umsetzung der Agenda 2030 miteinbezogen. Ein Bericht der Regierung alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung, Erfolge und Herausforderungen, wäre sicherlich sinnvoll. SDG- Checks - also Gesetze, geplante Politiken und Maßnahmen darauf zu prüfen, ob sie die Ziele der Agenda 2030 fördern, wäre ebenso hilfreich, um zu garantieren, dass Österreich bei der Umsetzung der Agenda 2030 Fortschritte macht. Das Ziel ist es wert: ein gutes Leben für alle ist machbar“, so Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung.

              Die Einbeziehung der Wissenschaft ist für evidenzbasierte politische Entscheidungen und für eine kohärente Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Verschiedene österreichische Universitäten arbeiten schwerpunktmäßig zu und mit den SDGs.

              „Die Regierung könnte diese Expertise besser nutzen: ein wissenschaftlicher Beirat sollte rasch etabliert werden. Die Umsetzung der Agenda 2030 wird nur gelingen, wenn es einen proaktiven und institutionalisierten Ansatz zur Einbindung aller Stakeholder gibt. Dazu zählt neben der Wissenschaft auch die Zivilgesellschaft, deren vielfältige Initiativen und Expertise eine weitere wichtige Ressource im Umgang mit zentralen Herausforderungen ist. SDG Watch Austria ruft daher die Bundesregierung dazu auf, rasch entsprechende Formate aufzusetzen und Zivilgesellschaft und Wissenschaft in ihrem Engagement zu unterstützen und in Entscheidungen einzubeziehen“, so Anja Appel, Leiterin der Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz.
              „Die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist zur Vermeidung zukünftiger Krisen von großer Bedeutung. Denn sie fördern die Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Durch lange Vorlaufzeiten für z. B. energiepolitische Maßnahmen ist jedoch rasches Handeln unumgänglich, um zukünftigen Katastrophen vorzubeugen. Die Agenda 2030 ist ein globaler Aktionsplan und ein Kompass, der nicht nur zur Bewältigung der derzeitigen Corona-Krise dienen kann, sondern es ermöglicht, Herausforderungen überall und gleichzeitig anzugehen und nicht regional oder thematisch beschränkt zu sein“, so Bernhard Zlanabitnig, Leiter des EU-Umweltbüros.

              Über SDG Watch Austria

              SDG Watch Austria ist ein Zusammenschluss von über 200 zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Organisationen. Sie setzen sich gemeinsam für eine ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 und die Erreichung der SDGs in Österreich ein. Die Koordination der Plattform erfolgt über die von den Mitgliedsorganisationen gewählte Steuerungsgruppe. Zu dieser zählen die Geschäftsführenden der AG Globale Verantwortung, dem EU-Umweltbüro, der Koordinationsstelle der österreichischen Bischofskonferenz sowie von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.

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              • #22
                Aktionsplan Österreich

                Hier findet man den konkreten Maßnahmenplan zur Umsetzung der Agenda 2030
                https://www.bmk.gv.at/themen/klima_u...tionsplan.html

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