Natura 2000 ist ein europaweites Netzwerk an Schutzgebieten, in welchen die Vielfalt der Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf Dauer erhalten werden soll. Im Zuge von Natura 2000 sollen alle bedeutenden Lebensräume und alle schutzbedürftigen in Europa heimischen Arten erfasst und gesichert werden. Grundlage dafür sind zwei EU-Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; RL92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-Richtlinie; Directive 2009/147/EC).
Modernes Schutzinstrument, Mängel in der Umsetzung in Österreich
Natura 2000 ist ein modernes Naturschutzinstrument, das auf den Schutz bestimmter Schutzgüter, die in den Anhängen der FFH- und VS-Richtlinie gelistet sind, abzielt und nicht auf den grundsätzlichen Schutz von Gebieten. Damit sind menschliche Eingriffe in Gebiete auch weiterhin erlaubt, sofern diese den Erhaltungszustand des jeweiligen Schutzgutes nicht erheblich beeinträchtigen. Natura 2000 birgt damit großes Potenzial, das Miteinander von Mensch und Natur zu stärken.
Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich verpflichtet, die beiden EU-Naturschutzrichtlinien in seinem Bundesgebiet auf Punkt und Beistrich umzusetzen und ein Netz von Schutzgebieten auszuweisen und zu managen. Naturschutz fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Die beiden EU-Richtlinien mussten daher in jedem der neun Landesrechte in vielen Landesgesetzen umgesetzt werden. Mehr als 20 Jahre danach bestehen nach wie vor große Mängel in der Umsetzung in Österreich, u. a. was die Nominierung, die rechtliche Ausweisung und das Management der Gebiete betrifft. Der Umweltdachverband setzt sich für eine vollständige und effiziente Umsetzung von Natura 2000 ein.
Modernes Schutzinstrument, Mängel in der Umsetzung in Österreich
Natura 2000 ist ein modernes Naturschutzinstrument, das auf den Schutz bestimmter Schutzgüter, die in den Anhängen der FFH- und VS-Richtlinie gelistet sind, abzielt und nicht auf den grundsätzlichen Schutz von Gebieten. Damit sind menschliche Eingriffe in Gebiete auch weiterhin erlaubt, sofern diese den Erhaltungszustand des jeweiligen Schutzgutes nicht erheblich beeinträchtigen. Natura 2000 birgt damit großes Potenzial, das Miteinander von Mensch und Natur zu stärken.
Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich verpflichtet, die beiden EU-Naturschutzrichtlinien in seinem Bundesgebiet auf Punkt und Beistrich umzusetzen und ein Netz von Schutzgebieten auszuweisen und zu managen. Naturschutz fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Die beiden EU-Richtlinien mussten daher in jedem der neun Landesrechte in vielen Landesgesetzen umgesetzt werden. Mehr als 20 Jahre danach bestehen nach wie vor große Mängel in der Umsetzung in Österreich, u. a. was die Nominierung, die rechtliche Ausweisung und das Management der Gebiete betrifft. Der Umweltdachverband setzt sich für eine vollständige und effiziente Umsetzung von Natura 2000 ein.
Comment