Wie groß darf man bauen, wenn ein Wohnbauförderung will?
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Wie groß darf man bauen?
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Flächenbegrenzung Neubau
..aus der Richtlinie:
Gefördert wird die Errichtung eines Eigenheimes mit einer oder zwei Wohnungen deren Nutzfläche 130 m2 bzw. 150 m2 bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen nicht übersteigt. Wird die Nutzfläche von 130 m2 bzw.
von 150 m2 überschritten, ist die Förderungshöhe entsprechend dem Prozentausmaß der Überschreitung zu kürzen. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 % wird keine Förderung gewährt. Die erforderliche Mindestgröße einer Wohnung beträgt 25 m2.
Bei Zweifamilienwohnhäusern müssen die Wohnungen baulich in sich abge- schlossen sein (ausgenommen bäuerliche Wohnhäuser). Eine Förderung der zweiten Wohnung erfolgt nur, wenn diese zur regelmäßigen Benützung für eine dem Förderungswerber nahestehende begünstigte Person (Eltern, volljährige Kinder, Geschwister etc.) vorgesehen ist.
Wenn man ein neues Haus bauen will, sollte man ein entsprechendes Seminar besuchen.
0650/9278147
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