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Häuslbauerbonus Kärnten

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  • Häuslbauerbonus Kärnten

    Gefördert wird die Errichtung von Wohnraum im Eigentum mit max. 2 Wohnungen (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden).


    Der Häuslbauerbonus beträgt € 15.000,--.

    Dazu sind folgende Bonusbeträge möglich:
    • verdichte Bauweise und Nachverdichtung (Grundstücksgröße, Auf-, Zu-, Um- und Einbau in bestehenden Gebäuden, Abbruchkosten)
    • Umweltbonus (Öko-Index lt. Energieausweis)
    • Sonnenenergie je Gebäude (thermische Solaranlage, PV-Anlage)
    • Elektromobilität
    • Dachbegrünung
    • Standortqualität (ÖPNV-Haltestelle und 2 weitere Infrastruktureinrichtungen (z. B. Arzt, Kaufhaus, Sportplatz, etc.) in max. 1.000 m Luftlinie entfernt)
    • Passivhaus




    Die Auszahlung des Einmalzuschusses erfolgt nach Fertigstellung und Bezug des geförderten Objektes.

    Die Kombination Förderungskredit und Häuslbauerbonus ist nicht möglich.

    Voraussetzungen
    • Der/die AntragstellerIn (EigentümerIn der Bauliegenschaft) muss eine begünstigte Person sein (Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt), Volljährigkeit, Nachweis des entsprechenden Wohnbedarfs, ganzjährige Nutzung des geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz, Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung, Einhaltung der Einkommensgrenzen)
    • Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im örtlichen Entwicklungskonzept der Standortgemeinde (ÖEK) vorgesehen sein.
    • Der Baubeginn darf nicht vor der Zusicherung der Förderung erfolgen! Ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn kann jedoch bei der Förderungsstelle gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für den vorzeitigen Baubeginn bis zu 10 Tagen dauern kann!
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind die rechtskräftige Baubewilligung und der Energieausweis in elektronischer Form (online-Datenbank "ZEUS Kärnten") vorzulegen.
    • Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Nutzfläche der Wohnung 130 m² (> 5 Personen im Haushalt 150 m²) nicht überschreitet.



    Eine gute Orientierung für die Entscheidung, ob Wohnbauförderungkredit oder Häuslbauerbonus gibt der Online Rechner des Landes:
    https://www.danielkatschnig.work/
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