Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die eine bestehende Holzheizung ersetzen, sowie Pelletkaminöfen gefördert.
Ab 01.03.2019 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.11.2019 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 12 Wochen der Antrag gesteDer Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Rechnung für die
Holzheizung muss von einem befugten Unternehmen
ausgestellt und an den/die AntragstellerIn adressiert sein.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt:
• 800 Euro für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät, das eine alte Holzheizung mit
Baujahr vor 2005 ersetzt
• 500 Euro für einen Pelletkaminofen
1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb
2. Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind:
Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb. Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF beträgt die Förderung unabhängig von den angegebenen Pauschalbeträgen maximal 35% der anerkennbaren Investitionskosten. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der oben angeführten Pauschalbeträge möglich. Die Details zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten sind in
den FAQs angeführt. Diese finden Sie zum Download unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.atllt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 01.03.2019 liegen darf!
Diese Förderung lässt sich mit der Althaussanierungsförderung des Landes Kärnten perfekt kombinieren.
Auskünfte: Berndt Triebel 0650/9278417
Ab 01.03.2019 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.11.2019 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 12 Wochen der Antrag gesteDer Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Rechnung für die
Holzheizung muss von einem befugten Unternehmen
ausgestellt und an den/die AntragstellerIn adressiert sein.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt:
• 800 Euro für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät, das eine alte Holzheizung mit
Baujahr vor 2005 ersetzt
• 500 Euro für einen Pelletkaminofen
1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb
2. Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind:
Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb. Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF beträgt die Förderung unabhängig von den angegebenen Pauschalbeträgen maximal 35% der anerkennbaren Investitionskosten. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der oben angeführten Pauschalbeträge möglich. Die Details zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten sind in
den FAQs angeführt. Diese finden Sie zum Download unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.atllt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 01.03.2019 liegen darf!
Diese Förderung lässt sich mit der Althaussanierungsförderung des Landes Kärnten perfekt kombinieren.
Auskünfte: Berndt Triebel 0650/9278417
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