Die Kärntner Wohnbauförderung wird 2021 höher, günstiger und grüner: So kann man die umfangreichen Richtlinienänderungen zusammenfassen. Überarbeitet wurden so gut wie alle Programme, der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen für den Umweltschutz. Deutlich erweitert wurden die Zuschläge beim Häuslbauerbonus.
Wer ein Haus baut oder erstmals eine Eigentumswohnung erwirbt und dafür einen Förderkredit in Anspruch nehmen möchte, kann sich über eine Basisförderung von 400 Euro pro Quadratmeter freuen. Die Zinsen für den Förderkredit sinken von 0,7 auf 0,5 Prozent. Verdoppelt wird sowohl der Bonus für Photovoltaik (auf bis zu 8000 Euro) als auch der Bonus für Passivhausbauweise (auf 100 Euro pro Quadratmeter). Weitere Erhöhungen für Förderkreditnehmer bleiben unverändert aufrecht, beispielsweise für ökologische oder barrierefreie Bauweise, für Bauen im ländlichen Raum, für Jungfamilien, für einen Standort in der Nähe von Öffis und Infrastruktur oder auch für E-Mobilität und Dachbegrünung. Dazu kommt der Kinderbonus von 1000 Euro pro Kind und eine erhöhte Förderung von Personen mit niedrigem Einkommen in Höhe von 3000 Euro.
Wer statt eines Kredits lieber einen Einmalzuschuss möchte, für den gibt es den Häusbauerbonus. Zur Basisförderung von 15.000 Euro kommen ab 1. Jänner zahlreiche attraktive Zusatzförderungen für klimafreundliche Bauweise hinzu: bis zu 3200 Euro etwa für ökologische Baustoffe, bis zu 3750 Euro für eine thermische Solaranlage, bis zu 3480 Euro für Photovoltaik, bis zu 1500 Euro für Dachbegrünung und 3000 Euro für Passivhausbauweise.
Auch für die Wahl des Standorts und des Grundstücks gibt es Zuschläge: Liegt das neue Zuhause weniger als einen Kilometer von einer Öffi-Haltestelle und zwei bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Schule, Nahversorger, Dienstleister u.ä.) entfernt, gibt es 2000 Euro Zuschlag. Wird auf einem kleinen Grundstück gebaut, gibt es bis zu 5000 Euro extra, wird gar nicht auf „neuem“ Grund gebaut, sondern handelt es sich um einen Einbau einer Wohneinheit in ein bestehendes Gebäude bzw. um einen Auf- oder Zubau, dann gibt es 7000 Euro extra.
Mehr Information
In Kraft treten die neuen Richtlinien am 1. 1. 2021.
Quelle: Land Kärnten
Nähere Informationen bzw. Anfragen: office@energieforumkaernten.at
Wer ein Haus baut oder erstmals eine Eigentumswohnung erwirbt und dafür einen Förderkredit in Anspruch nehmen möchte, kann sich über eine Basisförderung von 400 Euro pro Quadratmeter freuen. Die Zinsen für den Förderkredit sinken von 0,7 auf 0,5 Prozent. Verdoppelt wird sowohl der Bonus für Photovoltaik (auf bis zu 8000 Euro) als auch der Bonus für Passivhausbauweise (auf 100 Euro pro Quadratmeter). Weitere Erhöhungen für Förderkreditnehmer bleiben unverändert aufrecht, beispielsweise für ökologische oder barrierefreie Bauweise, für Bauen im ländlichen Raum, für Jungfamilien, für einen Standort in der Nähe von Öffis und Infrastruktur oder auch für E-Mobilität und Dachbegrünung. Dazu kommt der Kinderbonus von 1000 Euro pro Kind und eine erhöhte Förderung von Personen mit niedrigem Einkommen in Höhe von 3000 Euro.
Wer statt eines Kredits lieber einen Einmalzuschuss möchte, für den gibt es den Häusbauerbonus. Zur Basisförderung von 15.000 Euro kommen ab 1. Jänner zahlreiche attraktive Zusatzförderungen für klimafreundliche Bauweise hinzu: bis zu 3200 Euro etwa für ökologische Baustoffe, bis zu 3750 Euro für eine thermische Solaranlage, bis zu 3480 Euro für Photovoltaik, bis zu 1500 Euro für Dachbegrünung und 3000 Euro für Passivhausbauweise.
Auch für die Wahl des Standorts und des Grundstücks gibt es Zuschläge: Liegt das neue Zuhause weniger als einen Kilometer von einer Öffi-Haltestelle und zwei bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Schule, Nahversorger, Dienstleister u.ä.) entfernt, gibt es 2000 Euro Zuschlag. Wird auf einem kleinen Grundstück gebaut, gibt es bis zu 5000 Euro extra, wird gar nicht auf „neuem“ Grund gebaut, sondern handelt es sich um einen Einbau einer Wohneinheit in ein bestehendes Gebäude bzw. um einen Auf- oder Zubau, dann gibt es 7000 Euro extra.
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In Kraft treten die neuen Richtlinien am 1. 1. 2021.
Quelle: Land Kärnten
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