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PV Energiegemeinschaften

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  • PV Energiegemeinschaften

    Energiegemeinschaften

    Energiegemeinschaften erlauben die Benützung des Stromnetzes über den Netzanschluss hinaus und sollen ebenso dazu beitragen, dass es für Konsumenten und Verbraucher attraktiver wird, seinen Strom selbst zu erzeugen. Der Betreiber soll die Möglichkeit haben, die benötigte Energie selbst zu erzeugen, speichern, teilen, zu verbrauchen oder an den Markt zu verkaufen. Des Weiteren sollen Energiegemeinschaften dazu beitragen, dass erneuerbare Energie regional vor Ort erzeugt und verbraucht werden kann und demnach die energetische Wertschöpfung innerhalb einer Region bleibt. Außerdem soll die regionale Gesellschaft dadurch enger zusammengebracht werden.

    Prinzipiell gibt es zwei Varianten für eine Energiegemeinschaft:
    • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
    • Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEG)

    Die Leitgedanken dieser Gemeinschaften sind ökologische, sozialgemeinschaftliche oder wirtschaftliche Vorteile und nicht vorrangig der finanzielle Gewinn. Erneuerbare Energiegemeinschaften dürfen Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, verbrauchen, speichern oder verkaufen. Betreffend dem Nahebereich von Energiegemeinschaften gibt es einen regionalen und einen lokalen Bereich.
    Um den regionalen Bereich handelt es sich, wenn man sich innerhalb der Netzebenen 6 und 7 befindet, also im Niederspannungsnetz. Im regionalen Bereich wird die Netzebene 5 miteinbezogen. Die Netzkosten regionaler und lokaler Energiegemeinschaften sind unterschiedlich. Die Konstituierung von erneuerbaren Energiegemeinschaften kann sich aus Privat- oder Rechtspersonen, lokalen Behörden, Klein- und Mittelunternehmen oder Gemeinden zusammensetzen. Grundsätzlich sind mindestens zwei Mitglieder notwendig. Bei Unternehmen darf eine Teilhabe an einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft nicht deren gewerbliche Haupttätigkeit darstellen. Die Organisationsformen von Energiegemeinschaften erstrecken sich von Vereinen, Genossenschaften, Personen- oder Kapitalgesellschaften oder anderen Vereinigungen mit einer Rechtspersönlichkeit.
    Für die Anlagen gibt es außerdem einmalige Förderungen im Sinne von Investitionszuschüssen oder Tarifförderungen.
    Der Unterschied zwischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEG) liegt grundsätzlich darin, dass bei Bürger-Energiegemeinschaften nur elektrische Energie erzeugt, gespeichert, verbraucht oder verkauft werden kann. Des Weiteren ist kein Nahebereich (lokal oder regional) zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsanlage erforderlich, sondern kann sich über mehrere Netzbetreiber in gesamt Österreich erstrecken. Es müssen mindestens zwei Mitglieder vorhanden sein, diese können natürliche oder juristische Personen, Gebietskörperschaften, Kleinunternehmen oder sonstige Mitglieder sein. Jegliche Entscheidungsbefugnisse obliegen dem Mitgliederkreis.
    Ebenso besteht bei Bürger-Energiegemeinschaften die Möglichkeit von Investitionszuschüssen oder Marktprämien.

    Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz EAG 2021 bringt zum Ziel, dass bis 2030 Strom in Österreich zu 100 % aus Erneuerbaren Energien bezogen wird, wovon +11 TWh über PV hinzukommen sollen.

  • #2
    Gründung von Energiegemeinschaften

    Im Netzwerk des Energieforums Kärnten bietet die AAE aus Kötschach Mauthen ein perfektes Service für die Einrichtung einer Energiegemeinschaft an.

    Wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und begleiten Sie bei Ihren Projekten. Energiegemeinschaften werden von uns einfach und klar organisiert, damit eine erfolgreiche Realisierung ermöglicht wird.
    • Begleitung von der Idee über die Gründung bis zur Umsetzung und darüber hinaus.
    • Vermarktung des Überschussstromes, den die Energiegemeinschaft nicht benötigt.
    • Abrechnung der Geld- und Stromflüsse zwischen Strombeziehern und Erzeugern.
    • Betreuung der Mitglieder bei Rechnungsfragen durch unser kompetentes AAE-Team.
    • Optimierung Ihrer Energiegemeinschaft durch bedarfsorientierte Analyse des Energieflusses.
    • Versorgung der Mitglieder mit 100% Naturstrom aus Österreich zur Restbedarfsdeckung.


    Email: info@aae.at

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