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Photovoltaikförderung Kärnten neu

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  • Photovoltaikförderung Kärnten neu

    Photovoltaikanlagen werden vielfältig gefördert. Die Förderlandschaft ändert sich laufend. Aktuell können folgende Förderschienen in Anspruch genommen werden:

    Österreichweite Förderungen
    • Sonderförderung: aws Investitionsprämie für PV-Anlagen und Stromspeicher
    • Sonderförderung: Kommunales Investitionsprogramm (KIP)
    • Investitionsförderung für PV-Kleinanlagen (bis 5 kW) und PV-Gemeinschaftsanlagen (bis 50 kW)
    • Investitionszuschuss für PV-Anlagen (bis 500 kWp) und Stromspeicher (bis 50 kWh)
    • Tarifförderung für PV-Anlagen (ab 5 kW bis 200 kW)
    • PV-Anlagen (bis 50 kWp) und Stromspeicher (3 kWh/kW) für Land- und Forstwirtschaft
    • Stromerzeugung in Insellage
    • Mustersanierung
    • Investitionsförderungen in Klima- und Energie Modellregionen



    PV Förderungen Kärnten
    • Förderung für Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen
    • Förderung Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen
    • Förderung von Stromspeichern für Photovoltaikanlagen
    • Förderung Photovoltaik kommunaler Gebäude
    • Förderung der Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung


    Die Experten des Energieforums Kärnten begleiten Sie in Ihr Photovoltaikprojekt.

    Email: office@energieforumkaernten.at
    Tel. 0650/9278417
    Angehängte Dateien

  • #2
    Bundesförderung 2021 Photovoltaik

    Das wird vielen PV-Errichtern noch nicht als ultimatives Weihnachtsgeschenk vorkommen: Knapp vor dem heiligen Fest hat das Klimaministerium die Ausweitung der Förderung auf Anlagen bis 50 kW Leistung bekanntgeben (gegenüber bisher 20 kW im Entwurf).

    Gefördert werden ab sofort neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 50 kW. Größere Anlagen können errichtet werden, die Fördergrenze bleibt jedoch bei 50 kW. Das Förderprogramm ist nach Maßgabe der budgetären Mittel bis Ende 2022 geöffnet.

    Bisherige Fördertarif 2020 in Österreich:

    Der Einspeisetarif für Ökostrom aus PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, beträgt bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2020 7,67 Cent/kWh.

    Als Investitionförderung für die Errichtung werden bis zu 200 kW zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWp gewährt (ab 100 kW nur mehr 200 Euro/kWp).

    Neue Förderung ab Jänner 2021:

    Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.

    250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
    200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
    150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

    Eine Anlage mit 20 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 10 x 200 Euro = 4.500 Euro an Förderung. Bisher waren es 5.000 Euro. Allerdings bei Wegfall der gesicherten Abnahme von bisher 7,67 Cent/kWh, die ins Netz eingespeist wurden.

    Marktprämie noch in Diskussion

    Hier wird allerdings noch im Ministerium eine Lösung überlegt, um die neue „Marktprämie“ auch kleineren Anlagen zugänglicher zu machen. Dies solle eine Art Versteigerung nach unten sein: Die Marktprämie (statt der Investitionsförderung) bekommt, wer mit dem niedrigsten Preis in den Markt geht. Damit sind allerdings kleinere Anlagen chancenlos.

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