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E Räder. Transporträder Förderung

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  • E Räder. Transporträder Förderung

    Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Zweirädern (E-Mopeds, E-Motorräder), Elektro Fahrrädern (mindestens 10 Stück) und Transporträdern.

    Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Die Einreichung zur Förderung erfolgt nach dem Kauf der Fahrzeuge. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung
    stehenden Budgets bis längstens 31.12.2020 möglich. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30% der Anschaffungskosten begrenzt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens der Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels beim
    Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe der jeweiligen Förderung (netto) gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext zur Förderaktion E-Mobilität (s. Seite 2) auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.

    Was wird gefördert?
    • Die Anschaffung von neuen Elektro-Zweirädern der Klassen L1e und L3e. Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge. Die Anschaffung von neuen Elektro-Fahrrädern ab Kauf einer Anzahl von 10 Stück sowie von neuen Transportfahrräder mit einem Ladegewicht > 80 kg mit und ohne Elektroantrieb.
    • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
    • Gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert. Fahrzeuge der Klassen L1e und L3e mit Tageszulassungen und Funktionsfahrzeuge von Händlern sind förderungsfähig. Für eingereichte Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung der Fahrzeuge und Rechnungsdatum des gegenständlichen Kaufs nicht mehr als 12 Monate betragen.

    Wie hoch ist die Förderung
    Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps.

    Elektro-Moped (L1e) 350 Euro
    Elektro-Motorrad (L3e) 500 Euro
    Elektrofahrrad (mind. 10 Stück) 100 Euro
    Elektro-Transportrad und Transportrad (Ladegewicht > 80 kg) 200 Euro

    Was ist bei der Einreichung zu beachten?
    • Die Antragstellung für die Förderung kann erst nach dem Kauf und der Zulassung (für Kraftfahrzeuge) der Fahrzeuge
    durch die/den FahrzeughalterIn erfolgen. Das Rechnungsdatum für die angeschafften Fahrzeuge darf zum Zeitpunkt
    der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.
    • Die Antragstellung inkl. aller Endabrechnungsunterlagen (siehe unten) erfolgt ausschließlich online unter
    www.umweltfoerderung.at/ezweirad bzw. www.umweltfoerderung.at/Elektro-Fahrrad. Die Fahrzeuge müssen zu
    diesem Zeitpunkt übernommen, bezahlt und die Kraftfahrzeuge zugelassen sein.
    Version 01/2019 Seite 2 von 4
    • Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig. In diesen Fällen ist die Leistung einer Depotzahlung bzw. einer
    Vorauszahlung mindestens in Höhe der zu erwartenden Förderung (brutto) vor der Antragstellung erforderlich. Der
    entsprechende Leasingvertrag ist vorzulegen. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist das Datum der Rechnung für die
    Depotzahlung bzw. Vorauszahlungen ausschlaggebend.
    • Voraussetzung für die Förderung der Elektro-Mopeds/Motorräder (Klasse L1e und L3e) ist die Gewährung eines EMobilitätsbonus der Zweiradimporteure und dessen Nennung mit folgendem Informationstext auf der Rechnung:
    „Die E-Mobilitätsoffensive ist ein Leuchtturm der #mission2030, der Klima- und Energiestrategie der österreichischen
    Bundesregierung. Als ein Umsetzungsschwerpunkt wird von Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und
    Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit den Importeuren ein E-Mobilitätsbonus für EZweiräder gewährt. Dieser E-Mobilitätsbonus wird unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Importeuren bzw. Handel bewilligt. Der E-Mobilitätsbonusanteil der Importeure für den Ankauf von E-Zweirädern ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der E-Mobilitätsbonusanteil im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT für den Ankauf von E-Zweirädern kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach erfolgter Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Förderung nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen der Förderaktion – diese finden Sie im Detail unterwww.umweltfoerderung.at – erfüllt sind. Der zum Betrieb erforderliche Strom muss nachweislich mit erneuerbaren
    Energieträgern
    produziert werden. Die Förderaktionen der E-Mobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT erfolgen im Rahmen des Klima- und
    Energiefonds, des klimaaktiv mobil Programms und der Umweltförderung im Inland.“
    • Voraussetzung für die Förderung der Elektro-Fahrräder und Elektro-Transporträder sowie Transporträder ist die
    Gewährung eines E-Mobilitätsbonus des Sportfachhandels und dessen Nennung mit folgendem Informationstext auf
    der Rechnung:
    „Die E-Mobilitätsoffensive ist ein Leuchtturm der #mission2030, der Klima- und Energiestrategie der österreichischen
    Bundesregierung. Als ein Umsetzungsschwerpunkt wird von Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und
    Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit dem österreichischen Sportfachhandel ein EMobilitätsbonus für Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder und Transporträder gewährt. Dieser E-Mobilitätsbonus wird
    unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen bewilligt. Der E-Mobilitätsbonusanteil des österreichischen Sportfachhandels für den Ankauf von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der E-Mobilitätsbonusanteil im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT für den Ankauf von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach erfolgter Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Förderung nur dann möglich
    ist, wenn alle Voraussetzungen der Förderaktion – diese finden Sie im Detail unter www.umweltfoerderung.at– erfüllt sind. Der zum
    Betrieb erforderliche Strom muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Die Förderaktionen der EMobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT erfolgen im Rahmen des Klima- und Energiefonds, des klimaaktiv mobil Programms und der Umweltförderung im Inland.“

    Nur wenn der E-Mobilitätsbonus gemäß dem entsprechenden Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist, kann auch der vereinbarte Bundesanteil zur Auszahlung gelangen. Förderungsanträge mit Rechnungen bzw. Leasingverträgen, die diese Voraussetzung bei der Erstvorlage nicht erfüllen, werden abgelehnt. Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form (z.B. eingescannt als PDF) für den Online-Antrag brauchen.
    Formularvorlagen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/ezweirad bzw. unter www.umweltfoerderung.at/Elektro-Fahrrad
    Angehängte Dateien
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