Die Zulassung von Biozidprodukten wird in Österreich von Maßnahmen zum Umweltmonitoring und zur Produktkontrolle begleitet, um ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit sicher zu stellen. Das Umweltbundesamt hat daher im Auftrag des Umweltministeriums und in Zusammenarbeit mit diesem und den Chemikalieninspektoraten der Bundesländer Holzschutz- und Pflegemittel, Lacke und Lasuren untersucht. Überprüft wurde die Übereinstimmung von angegebenen und enthaltenen Konzentrationen an bioziden Wirkstoffen.
Bundesweit wurden insgesamt 85 Produkte getestet, davon waren 29 als Holzschutzmittel und 56 als andere Beschichtungsmittel (Lasuren, Imprägnier-/Holzgrundierungen, Lacke, Farben und Holzöle) deklariert. Neben fungiziden und insektiziden Wirkstoffen lag ein Schwerpunkt auf einer Gruppe von Konservierungsmitteln, den Isothiazolinonen. Diese Substanzen sind Kontaktallergene, einige von ihnen haben sogar ein hohes allergieauslösendes Potential.
Ergebnisse
Die Herstellerangaben zu den Wirkstoffen der Holzschutzmittel waren zu einem überwiegenden Anteil korrekt. Die auf den Etiketten angegebenen Konzentrationen wurden bis auf wenige Ausnahmen (7 % der Proben) eingehalten. Nur bei zwei Beschichtungsmitteln war die Deklaration bezogen auf die Nennung der zugesetzten Wirkstoffe (IPBC, Propiconazol, Tebuconazol, Permethrin oder Cypermethrin) fehlerhaft. IPBC war der am häufigsten eingesetzte biozide Wirkstoff in den untersuchten Holzschutzmitteln, gefolgt von Permethrin, Propiconazol, Tebuconazol und Cypermethrin.
Die Aufmachung als Holzschutzmittel gestaltete sich in manchen Fällen als uneindeutig. Für KonsumentInnen ist es daher nicht immer einfach, zwischen Holzschutzmitteln, Beschichtungsschutzmitteln, Schutzmitteln für Baumaterialen oder behandelten Waren, wie Farben mit Filmschutz, zu unterscheiden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass ausgewiesene Holzschutzmittel im Unterschied zu behandelten Waren z.B. einer Farbe mit Filmschutz, meistens eine höhere Konzentration und verschiedene Kombinationen von bioziden Wirkstoffen enthalten.
Isothiazolinone, die wegen ihrer allergenen Eigenschaften im Fokus von sehr strengen Einstufungsgrenzen und risikominimierenden Maßnahmen stehen, wurden sehr häufig als Konservierungsmittel eingesetzt. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die in vielen Fällen zu einer Gefahreneinstufung der Gemische führen würde, setzten die Firmen für die betroffenen Gemische noch nicht um. Diese freiwillige, derzeit nicht gesetzlich vorgeschriebene strengere Einstufung wäre im Sinne der vorsorglichen Gefahrenkommunikation begrüßenswert. In 17 Produkten wurde kein biozider Wirkstoff nachgewiesen, davon waren 13 entsprechend deklariert, bei vier waren trotzdem Wirkstoffe auf dem Etikett angeführt.
Zugelassene Holzschutzmittel sind im österreichischen Biozidprodukte-Verzeichnis gelistet. Mit Stand Jänner 2020 waren laut Verzeichnis 632 Holzschutzmittel national zugelassen. Für diese Produktart zulässige Wirkstoffe in Holzschutzmitteln haben eine fungizide und/oder insektizide Wirkung.
Weitere Informationen
Sabine Enzinger, Pressestelle Umweltbundesamt, Tel 01/31304-5488, mobil 0664/800135488
Quelle: Umweltbundesamt
Bundesweit wurden insgesamt 85 Produkte getestet, davon waren 29 als Holzschutzmittel und 56 als andere Beschichtungsmittel (Lasuren, Imprägnier-/Holzgrundierungen, Lacke, Farben und Holzöle) deklariert. Neben fungiziden und insektiziden Wirkstoffen lag ein Schwerpunkt auf einer Gruppe von Konservierungsmitteln, den Isothiazolinonen. Diese Substanzen sind Kontaktallergene, einige von ihnen haben sogar ein hohes allergieauslösendes Potential.
Ergebnisse
Die Herstellerangaben zu den Wirkstoffen der Holzschutzmittel waren zu einem überwiegenden Anteil korrekt. Die auf den Etiketten angegebenen Konzentrationen wurden bis auf wenige Ausnahmen (7 % der Proben) eingehalten. Nur bei zwei Beschichtungsmitteln war die Deklaration bezogen auf die Nennung der zugesetzten Wirkstoffe (IPBC, Propiconazol, Tebuconazol, Permethrin oder Cypermethrin) fehlerhaft. IPBC war der am häufigsten eingesetzte biozide Wirkstoff in den untersuchten Holzschutzmitteln, gefolgt von Permethrin, Propiconazol, Tebuconazol und Cypermethrin.
Die Aufmachung als Holzschutzmittel gestaltete sich in manchen Fällen als uneindeutig. Für KonsumentInnen ist es daher nicht immer einfach, zwischen Holzschutzmitteln, Beschichtungsschutzmitteln, Schutzmitteln für Baumaterialen oder behandelten Waren, wie Farben mit Filmschutz, zu unterscheiden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass ausgewiesene Holzschutzmittel im Unterschied zu behandelten Waren z.B. einer Farbe mit Filmschutz, meistens eine höhere Konzentration und verschiedene Kombinationen von bioziden Wirkstoffen enthalten.
Isothiazolinone, die wegen ihrer allergenen Eigenschaften im Fokus von sehr strengen Einstufungsgrenzen und risikominimierenden Maßnahmen stehen, wurden sehr häufig als Konservierungsmittel eingesetzt. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die in vielen Fällen zu einer Gefahreneinstufung der Gemische führen würde, setzten die Firmen für die betroffenen Gemische noch nicht um. Diese freiwillige, derzeit nicht gesetzlich vorgeschriebene strengere Einstufung wäre im Sinne der vorsorglichen Gefahrenkommunikation begrüßenswert. In 17 Produkten wurde kein biozider Wirkstoff nachgewiesen, davon waren 13 entsprechend deklariert, bei vier waren trotzdem Wirkstoffe auf dem Etikett angeführt.
Zugelassene Holzschutzmittel sind im österreichischen Biozidprodukte-Verzeichnis gelistet. Mit Stand Jänner 2020 waren laut Verzeichnis 632 Holzschutzmittel national zugelassen. Für diese Produktart zulässige Wirkstoffe in Holzschutzmitteln haben eine fungizide und/oder insektizide Wirkung.
Weitere Informationen
Sabine Enzinger, Pressestelle Umweltbundesamt, Tel 01/31304-5488, mobil 0664/800135488
Quelle: Umweltbundesamt
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