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Österreichs Stromanbieter hinken Pariser Klimazielen hinterher

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    Hier der Link zum Artikel.


    Der Stromanbieter-Check 2018 von GLOBAL 2000 und WWF zeigt großen Aufholbedarf bei Anbietern von "Grünstrom"

    Umweltschützer fordern strengere Regeln für Nachweise sauberer Energie sowie effektive Anreize für eine naturverträgliche Energiewende

    Die beiden österreichischen Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000 und WWF Österreich haben die heimischen Stromanbieter unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse wurden am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien präsentiert. Dabei wird deutlich: Die wenigsten Angebote sind so sauber, wie behauptet wird. Mit 36 Prozent wird mehr als ein Drittel des in Österreich verkauften Stroms mit zugekauften Nachweisen um-etikettiert und "grün gewaschen". Nur zwei der 31 teilnehmenden Stromanbieter erreichen die Top-Bewertung "Treiber der Stromzukunft". Auf gutem Kurs für die Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele ist nur ein Prozent des heimischen Strommarkts. GLOBAL 2000 und der WWF geben Kundinnen und Kunden mit dem neuen Stromanbieter-Check eine fundierte Orientierungshilfe zur Hand. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, ein effektives Anreizsystem für eine naturverträgliche Energiewende zu schaffen.

    Der Begriff "Grünstrom" stammt aus der gesetzlich geregelten Stromkennzeichnung. Dabei kann es sich tatsächlich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Ökostrom") handeln oder um Strom aus anderen Quellen, für den ein Stromnachweis aus erneuerbaren Energiequellen eingesetzt wird. "Der Verkauf von Strom aus unbekannter Herkunft ist dank des Einsatzes der Umweltorganisationen seit 2015 verboten. Dennoch können - vollkommen legal - Strom und Nachweise getrennt voneinander gehandelt werden. Diese Art von Umetikettierung macht es etwa möglich, Kohlestrom einzukaufen und diesen beispielsweise mit einem Wasserkraft-Nachweis als Grünstrom zu deklarierenâ€, erklärt Energieexperte und Studienautor Thomas Steffl. Aus Kundensicht ist eine Rückverfolgung kaum möglich. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Menge an gekoppelt gehandeltem Strom und Nachweisen auszuweisen.
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