Lockangebote: Unzulässige Werbung mit Produkten in „limitierter Stückzahl“ anwalt.de Einen vergleichbaren Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden. Auch hier ging es um das Angebot von Elektrogeräten in einem Onlineshop. Konkret ging es um ein Elektrofahrrad (Modell von 2014), bei dem angegeben war: „nur noch wenige ... |
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