Unternehmerische Vorteile auch für private Solaranlagen Thüringer Allgemeine Auch private Betreiber einer Solaranlage können unternehmerische Vorteile bei der Mehrwertsteuer nutzen. Der sogenannte Vorsteuerabzug ist zulässig, wenn die Anlage "zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben wird", so ein Urteil des EuGH. |
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