D as Österreichische Umweltzeichen 49 für Nachhaltige Finanzprodukte besteht seit 2004 und bietet als staatliches Label hohe Glaubwürdigkeit.
Besonders vonseiten institutioneller Investoren (z. B. Vorsorgekassen) wird das Österreichische Umweltzeichen eingefordert – auch
werden momentan verstärkt Finanzprodukte aus dem europäischen Ausland, vor allem Deutschland und der Schweiz, mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet. Derzeit können allgemeine Nachhaltigkeitsfonds, Themenfonds sowie Immobilienfonds eine Auszeichnung mit dem
Umweltzeichen erhalten.
Damit ein Fonds mit dem Umweltzeichen zertifiziert werden kann, bedarf es unter anderem klarer Auswahlkriterien im Hinblick auf Unternehmen, Staaten und Immobilien, in die investiert werden kann, eines qualitätsgesicherten Researchprozesses sowie erfüllter Transparenzanforderungen.
Neben verpflichtenden Ausschlusskriterien (Atomenergie, Rüstung, Gentechnik, Kohleförderung, nicht-konventionelle Förderung von Öl und Gas) muss der Auswahlprozess eines Fonds zusätzlich so gestaltet sein, dass z. B. jene Unternehmen identifiziert werden können, die tatsächlich positive Leistungen für Umwelt und Gesellschaft erbringen („Best-in-Class“). Analoge Anforderungen bestehen für Staatsanleihen und den Immobilienbereich. Die umfassenden Kriterien für Umweltzeichenfonds sind in einer Richtlinie definiert und können auf www.umweltzeichen.at eingesehen werden.
Besonders vonseiten institutioneller Investoren (z. B. Vorsorgekassen) wird das Österreichische Umweltzeichen eingefordert – auch
werden momentan verstärkt Finanzprodukte aus dem europäischen Ausland, vor allem Deutschland und der Schweiz, mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet. Derzeit können allgemeine Nachhaltigkeitsfonds, Themenfonds sowie Immobilienfonds eine Auszeichnung mit dem
Umweltzeichen erhalten.
Damit ein Fonds mit dem Umweltzeichen zertifiziert werden kann, bedarf es unter anderem klarer Auswahlkriterien im Hinblick auf Unternehmen, Staaten und Immobilien, in die investiert werden kann, eines qualitätsgesicherten Researchprozesses sowie erfüllter Transparenzanforderungen.
Neben verpflichtenden Ausschlusskriterien (Atomenergie, Rüstung, Gentechnik, Kohleförderung, nicht-konventionelle Förderung von Öl und Gas) muss der Auswahlprozess eines Fonds zusätzlich so gestaltet sein, dass z. B. jene Unternehmen identifiziert werden können, die tatsächlich positive Leistungen für Umwelt und Gesellschaft erbringen („Best-in-Class“). Analoge Anforderungen bestehen für Staatsanleihen und den Immobilienbereich. Die umfassenden Kriterien für Umweltzeichenfonds sind in einer Richtlinie definiert und können auf www.umweltzeichen.at eingesehen werden.