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KPC Förderung Flächenrecycling

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  • KPC Förderung Flächenrecycling

    Im Rahmen des „Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020 – 2026“ (ÖARP) wickelt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Förderung von Maßnahmen zum Flächenrecycling ab. Die Förderungsabwicklung basiert auf dem Umweltförderungsgesetz (UFG). Förderungsziel des Flächenrecyclings ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten („Leerstand“) oder Objektteilen, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen.
    Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:

    Die Flächen/Objekte befinden sich im geschlossen bebauten Ortsgebiet. Die Flächen/Objekte sind aktuell nicht oder nicht dem Standortpotenzial entsprechend genutzt. Der Förderungsantrag ist vor Beauftragung von geförderten Maßnahmen zu stellen.

    Wer kann eine Förderung beantragen?

    Gemeinde oder Gemeindeverband, Grundeigentümer:innen, Natürliche oder juristische Personen mit Zustimmung der Grundeigentümer:innen.

    Was wird gefördert?

    Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Im Zusammenhang mit diesen Flächen und Objekten werden gefördert: Erstellung von Entwicklungskonzepten, Kostenschätzungen, Konzepte zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Verbesserung des Umweltzustandes, Bürger:innenbeteiligung, Befragungen und Information. Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz. Im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes durch Identifikation und Definition des Mehraufwandes Vorplanung Kostenschätzung.

    Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

    Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen. Förderungswerber:innen, die unter das Bundesvergabegesetz fallen, haben dieses bei der Vergabe von geförderten Leistungen einzuhalten. Die geförderten Konzepte, Untersuchungen und Vorplanungen sind von hierzu fachlich Befugten und Befähigten zu erstellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Gemäß den Förderungsrichtlinien kann folgendes Förderungsausmaß in Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw. maximalem Förderungsbarwert gewährt werden: Maßnahme Förderungssatz Maximaler Förderungsbarwert Entwicklungskonzept 75 % (60.000 Euro) Untersuchungen 75 % (50.000 Euro), Vorplanung standortbedingter Mehraufwand 50 % (15.000 Euro). Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach der Endabrechnung ausbezahlt. Förderungen an Wettbewerbsteilnehmer:innen werden im Rahmen einer „De-Minimis-Beihilfe“ gewährt: Maximales Ausmaß aller Beihilfen an ein Unternehmen (inkl. aller verbundenen Unternehmen) innerhalb von drei Steuerjahren im Ausmaß von 200.000 Euro.

    Quelle: KPC

    Das Energieforum Kärnten hilft gerne bei der Vorbereitungen eines entsprechenden Projektes. Hotline: 0650/9278417
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