Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen

Collapse
X
  •  
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts

  • Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen

    Seit der Novelle des Ökostromgesetzes und der damit einhergehenden Novelle des ElWOG können Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit mehr als einem Nutzer erstmals effizient genutzt werden. Was ist eine PV Gemeinschaftsanlage: “Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der ‘teilnehmenden Berechtigten’. Der ‘teilnehmende Berechtigte’ ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.”


    PV Gemeinschaftsanlagen haben viele Vorteile
    • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage können vormals reine Stromverbraucher gemeinsam Strom erzeugen, den erzeugten Strom selbst nutzen und sich damit in gewissem Ausmaß selbst versorgen.
    • Soweit die teilnehmenden Parteien den erzeugten Strom selbst verbrauchen, sparen sie Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen würden.
    • Der überschüssige PV-Strom kann als Wärme gespeichert werden, anstatt ins Stromnetz gespeist zu werden. Sonst erhöht sich der Eigenverbrauch zusätzlich.
    • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage gibt es eine höhere Eigenverbrauchsquote und damit eine schnellere Amortisation.
    • Die umweltbewusste und effiziente Stromerzeugung garantiert den Stromverbrauchern ein gutes Gefühl.


    PV Gemeinschaftsanlagen nicht auf dem Rücken der sozial Schwachen

    Bei allen Vorteilen von PV Gemeinschaftsanlagen, darf es nicht sein, dass die Netzkosten, die ja weiterhin in gleicher Höhe anfallen auf die Bevölkerungsgruppe abgewälzt werden, die nicht in den Genuss einer PV Energiegemeinschaft kommt. Das sind nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Menschen, die sowieso sozial schwächer sind. Da ist die Politik gefragt gegenzusteuern.
    Angehängte Dateien

  • #2
    Schritte zur Realisierung einer PV Gemeinschaftsanlage
    • Zunächst ist die Teilnahme von potentiellen Beteiligten zu klären. Mindestens zwei oder mehrere Parteien müssen sich an der PV-Anlage beteiligen.
    • Die Planung und der Bau der PV-Gemeinschaftsanlage ist auch mit dem Wohnungsbesitzer und dem/n Haus- bzw. Dachbesitzer/n , sowie gegebenenfalls mit der Hausverwaltung abzuklären.
    • Das optimale Betriebsmodell für die Gemeinschaftsanlage ist zu klären und ein Betreiber/Anlagenverantwortlicher zu bestimmen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird. Es ist zu überlegen, ob die PV-Anlage beispielsweise selbst betrieben werden soll (z.B. Hausgemeinschaft) oder ob ein Contractor/Investor die Anlage betreiben soll. Es kann aus mehreren Umsetzungsvarianten (Betriebsmodellen) gewählt werden.
    • Für die Erhebung des Stromverbrauchs im Gebäude und die Planung der optimalen Anlagengröße ist der passende Anlagenerrichter auszuwählen und zu kontaktieren.
    • Die Teilnehmer treffen eine Vereinbarung über die Aufteilung des erzeugten Stroms: Geklärt werden muss, welche Partei wie viel Strom erhält.
    • Möglich sind entweder eine statische Aufteilung oder eine dynamische Aufteilung des erzeugten PV-Stroms. Wobei die dynamische Aufteilung die ökonomisch vorteilhaftere Variante darstellt.
    • Gemeinschaftsanlagen-Projekt mit Energieversorgungsunternehmen (EVU) & Netzbetreiber abklären
    • Es erfolgt die Benachrichtigung an und das Abklären über den Netzanschluss/Netzvertrag (inkl. Verteilungsschlüssel) mit dem zuständigen Netzbetreiber: Der Netzbetreiber ist über die Aufteilung des erzeugten PV-Stroms an die einzelnen Parteien zu informieren.
    • Außerdem erfolgt die Benachrichtigung an und das Abklären mit einem Energieversorger, der den überschüssigen PV-Strom abnimmt: Die Parteien schließen einen Vertrag mit diesem Energieversorger über die Einspeisung des überschüssigem PV-Strom ins Netz ab.
    • Im Zuge der Anlagenplanung ist eine mögliche Förderung abzuklären.
    • Bei gegebener Förderwürdigkeit ist die Förderung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
    • Es sind die notwendigen Verträge mit allen Beteiligten aufzusetzen und zu unterzeichnen.
    • Es sind die notwendigen Genehmigungen für die Errichtung der PV-Gemeinschaftsanlage einzuholen.
    • Die PV-Gemeinschaftsanlage wird errichtet.
    • Die PV-Anlage ist an die gemeinschaftlich genutzte Leitungsanlage (Hauptleitung) des Gebäudes anzuschließen.
    • Für die Messung der 1/4 Stundenwerte, einerseits des aktuellen Stromverbrauchs der Beteiligten, andererseits der aktuellen PV-Stromproduktion, ist ein Smart Meter oder Lastprofilzähler notwendig und bei jedem Beteiligten zu installieren.
    • Die PV-Anlage an sich muss über einen eigenen Zählpunkt, für die Einspeisung, verfügen.
    • Die Meldung der Fertigstellung der PV-Gemeinschaftsanlage hat an den Netzbetreiber und den Energieversorger zu erfolgen.
    • Der Anschluss der PV-Anlage an das Stromnetz erfolgt gemeinsam mit dem Netzbetreiber.
    • Die Fertigstellung ist, inklusive den Abrechnungskosten, falls beantragt, auch der Förderstelle zu melden.
    • Dem laufenden Betrieb der PV-Anlage steht nichts mehr im Weg und Sie können Ihre umweltfreundliche Sonnenenergie endlich genießen.
    • Die Abrechnung des Betreibers mit den Teilnehmern erfolgt unabhängig vom Netzbetreiber auf Basis vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und den Teilnehmern. Der Betreiber erhält vom Netzbetreiber die Daten für die Abrechnung.
    Angehängte Dateien

    Comment


    • #3
      PV Gemeinschaftsanlagen Beratung Kärnten

      Die Experten des Energieforums Kärnten bieten kostenlose Beratung zur Errichtung von PV Gemeinschaftsanlagen an.

      Kontakt:
      office@energieforumkaernten.at
      0650/9278417
      Angehängte Dateien

      Comment


      • #4
        Wer kann einen Förderantrag bei PV Gemeinschaftsanlagen stellen

        Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Schulen, etc. einreichen. Bitte beachten Sie, dass für Land-/ForstwirtInnen besondere Bestimmungen gelten. Diese müssen im Rahmen der Antragstellung bekanntgeben in welcher Branche sie tätig sind. Zur Auswahl stehen folgenden Branchen: „Landwirtschaft und Jagd“, „Forstwirtschaft und Holzeinschlag“, „Fischerei und Aquakultur“ oder „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“.

        Comment

        Sorry, you are not authorized to view this page
        Working...
        X